Medialer Schulterschluss

02.06.2010

Ein weiteres Indiz für die neue Kraft der Selbstregulierung ist die zunehmende unterstützende Bereitschaft der Österreichischen Medienlandschaft: So hat der Privatfernsehsender ATV bereits zu Beginn des Jahres ein Ablehnungsrecht in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Und das Bezirksjournal zog diese Tage nach. Konkret heißt das: Werden künftig vom Werberat Sujets bzw. Kampagnen mit einer Empfehlung zum „Stopp“ belegt, gibt es auch in diesen Medien keine Veröffentlichung der besagten Kampagnen bzw. Sujets.

„Der mediale Schulterschluss verleiht den Entscheidungen des Österreichischen Werberates noch mehr Kraft und deutet auf die zunehmende Akzeptanz und Bedeutung unserer Arbeit innerhalb der Kommunikationsbranche hin“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. Und das ist erst der Beginn, denn gemeinsam mit den ÖWR-Mitgliedern – also den größten Kommunikationsverbänden des Landes – , so Straberger weiter, wolle man auch weitere Medien für die Idee gewinnen und mit ins Boot holen. „Mittlerweile müssen sich unsere Kritiker neue Argumente überlegen, denn jenes der Zahnlosigkeit der ÖWR-Entscheidungen ist einfach nicht mehr haltbar.“

„Nach dem ORF, den Außenwerbeunternehmen Epamedia, Gewista und Megaboard Soravia, dem Radiovermarkter Radio Marketing Service (RMS) und der Kleinen Zeitung begrüßen wir das Einvernehmen mit ATV und dem Bezirksjournal sehr“, zeigt sich auch ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl erfreut. „Und das ist noch längst nicht alles: Auch der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) rief seine Mitglieder bereits dazu auf. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat seine Unterstützung ebenfalls zugesichert.“

Die VRM-Initiative

Der Zustimmung des Bezirksjournals ist eine Initiative des Verbands der Regionalmedien (VRM) – ordentliches Mitglied des Österreichischen Werberates - vorangegangen: „Um die Selbstkontrolle der Werbewirtschaft zu unterstützen, hatte der VRM vor einigen Wochen seinen Mitgliedsverlagen eine Änderung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen empfohlen“, erklärt VRM-GF Mag. Dieter Henrich, „dadurch sollen die Verlage auch rechtlich in der Lage sein, Entscheidungen des Werberats umzusetzen und beanstandete Kampagnen zu beenden.“


Und diese Initiative des VRM zeigte bereits nach kurzer Zeit Wirkung: Als erster Verlag hat das Wiener Bezirksjournal seine Geschäftsbedingungen adaptiert - ein klarer Beweis für das Bewusstsein für eine funktionierende Selbstkontrolle der Werbung in den VRM-Verlagen.

Bezirksjournal-GF Friedrich Dungl dazu: „Wir halten die freiwillige Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft in Form des Werberates für ein sehr wichtiges Instrument. Nicht nur um die Rahmenbedingungen zu schaffen, um weiteren gesetzlichen Einschränkungen zu entgehen, sondern auch um das Image der Werbung insgesamt zu verbessern.
Als kostenlose Regionalzeitung sind wir von Werbung und der Akzeptanz der Werbung durch die Leser in hohem Maß abhängig. Jede Maßnahme, die Werbung für den Umworbenen zu einer interessanten Information statt einer nutzlosen Belästigung oder sogar einem Ärgernis werden lässt, ist uns willkommen. In diesem Sinne haben wir sehr gerne unsere AGBs dahingehend verändert, dass wir Kampagnen nicht schalten, deren sofortiger Stopp durch den Werberat gefordert wird. Damit wollen wir uns auf die werbe-ethische Beurteilung eines unabhängigen Gremiums verlassen.“

 

 

Michael Straberger (Präsident des Österreichischen Werberats): „Mittlerweile müssen sich unsere Kritiker neue Argumente überlegen, denn jenes der Zahnlosigkeit der ÖWR-Entscheidungen ist einfach nicht mehr haltbar.“ 

Friedrich Dungl (GF Bezirksjournal): „Wir halten die freiwillige Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft in Form des Werberates für ein sehr wichtiges Instrument. Nicht nur um die Rahmenbedingungen zu schaffen, um weiteren gesetzlichen Einschränkungen zu entgehen, sondern auch um das Image der Werbung insgesamt zu verbessern.“

 

Pressekontakt:
Mag.a Andrea Stoidl
Österreichischer Werberat
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