Ordentliche Mitglieder
des Trägervereins
Ordentliche Mitglieder des Vereins "Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft" sind juristische Personen (insbesondere Interessensvertretungen). Über ihre Aufnahme entscheidet aufgrund schriftlicher Aufnahmeersuchen vorläufig der Vorstand und endgültig die Generalversammlung.