ÖSTERREICHISCHE WERBERAT
SANKTIONEN ERGÄNZT UND PRÄZISIERT
Mit der proaktiven Veröffentlichung durch den Werberat und der erweiterten Dokumentationspflicht für Unternehmen bei Stopp-Entscheidungen wird das System der Selbstregulierung künftig noch mehr gestärkt.
25. März 2021 – Der Österreichische Werberat hat seinen Sanktionskatalog erweitert: Entsprechend der Vorgaben des Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetzes, basierend auf der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Neufassung der geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-Richtlinie) sieht die neue Verfahrensrichtlinie vor allem bei Stopp-Entscheidungen eine erweiterte Dokumentationspflicht für Unternehmen vor. Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung von Stopp-Entscheidungen durch den Werberat, insbesondere dann, wenn Unternehmen der ÖWR-Aufforderung für Kampagnenstopp oder Abänderung nicht Folge leisten.
„In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten „Naming and Shaming“ – also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung - kaum angewandt“, berichtet ÖWR-Präsident Michael Straberger. „Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden“, so Straberger weiter. Vielmehr wurde im Sinne der Sprachrohrfunktion des ÖWR eine beratende Position für die werbetreibende Wirtschaft eingenommen. „Bei 90% der betroffenen Unternehmen konnten wir in zahlreichen Gesprächen die Kritik an der betroffenen Kampagne erklären und somit auch die Akzeptanz für die Entscheidungen aber auch für den Ethik-Kodex herbeiführen“.
Und dieses Prinzip wird sich auch in Zukunft nicht ändern. „Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für Unternehmen bei ethischen und moralischen Fragestellungen für deren kommerzielle Kommunikation“, ergänzt ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl, „die angesprochenen Sanktionen ermöglichen uns nun aber auch die wenigen Selbstregulierungs-Verweigerer oder Wiederholungstäter zu erreichen, die sich in ihrer Abwehrhaltung womöglich selbst aber auch der Werbewirtschaft gesamt schaden“.
„Wir übernehmen die uns zugeschriebenen Mehraufgaben und Verantwortung mit viel Respekt und noch mehr Ehrgeiz“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „dank unserer seit Jahren aufgebauten Struktur und Akzeptanz in der Werbewirtschaft können wir die neuen richtungsweisenden Anforderungen sehr gut erfüllen und nun mit noch mehr Kraft Selbstregulierung für die gesamte Werbewirtschaft garantieren“.
Über den Österreichischen Werberat
Der Österreichische Werberat (ÖWR) ist ein unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“. Der ÖWR fördert mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Zuständigkeit des Werberates erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe Fehlentwicklungen bzw. Missbräuche in der Werbung zu korrigieren und dient damit sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.
Pressekontakt:
Mag.a Andrea Stoidl
M+43 (0) 664 817 9693 E andrea.stoidl@werberat.at W www.werberat.at