Wien, 30.November, 2020 – Im Zuge der Generalversammlung des Trägervereins der Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft fand die statutenkonforme Neuwahl des Ethik-Senats des Österreichischen Werberates statt. „Der Ethik-Senat stellt in unserem System zur Beschwerdebearbeitung eine Berufungsinstanz dar und ist ein wichtiges Qualitätskriterium“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger.
Die Mitglieder des Ethik-Senats wurden von den Vorstandsmitgliedern des Werberates nominiert und von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Der Senat trifft seine Entscheidungen mit 2/3 Mehrheit.
Besonders erfreulich, so Straberger weiter, sei die hochkarätige Besetzung dieses Gremiums.
So konnten
Univ. Prof. DDr.in Bernadette KAMLEITNER, Institutsvorständin Marketing and Consumer Research – WU-Wien,
Mag. Paul PICHLER, Rechtsanwalt, PaulPichler-Law Office,
Dr. Klaus KASSAI, LL.M., Jurist,
Dr. Markus BOESCH, Rechtsanwalt; Partner bei Ploil Boesch Rechtsanwälte GmbH;
Dr. Gerald GANZGER, Rechtsanwalt; Gründungspartner bei Lansky, Ganzger + partner und
Dr. Ernst KLICKA, Jurist,
als Mitglieder gewonnen werden.
Aufgaben
Der Ethik-Senat ist als unabhängiger Berufungs-Senat zur Überprüfung der Urteils-Sprüche des Österreichischen Werberates bestellt. Mit anderen Worten: Wird ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen aufgefordert seine Werbemaßnahme einzustellen („Stopp-Entscheidung des Werberates“), kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch langt beim Ethik-Senat ein und muss innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
"Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen stichhaltige Argumente vorzubringen“, erklärt Straberger. Doch eines ist dabei zu beachten: „Entscheidungsbasis für den Senat bleibt selbstverständlich der Ethik-Kodex des ÖWR und um das Expertengremium überzeugen zu können, bedarf es mehr als "standardisierter Floskeln". Neue Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchswerber anzuraten“.
Der neu gewählte Ethik-Senat ist ab sofort aktiv.
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