Beschwerdebilanz-Werberatsjahr 2019-20

27.10.2020

Im vergangen Werberatsjahr (Oktober 2019 bis September 2020) erreichten den Österreichischen Werberat mehr Beschwerden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Vor allem in der Zeit während des Corona bedingten Lockdowns (März-Mai 2020) stieg die Zahl der eingebrachten Beschwerden deutlich an. Dennoch konnte ein deutlicher Rückgang an Stopp-Entscheidungen verzeichnet werden.

Wien 21. Oktober 2020 – Einen deutlichen Rückgang an Stopp-Entscheidungen zeigt die Beschwerdebilanz des Zeitraums Oktober 2019 – September 2020: So sprachen sich die Werberäte und Werberätinnen in 12 beanstandeten Fällen für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbemaßnahme bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, bei insgesamt 240 getroffenen Entscheidungen. Im Vergleich dazu kam es im Zeitraum Oktober 2018 – September 2019 zu 26 Stopp-Entscheidungen, bei insgesamt 194 getroffenen Entscheidungen. Im vergangenen Werberatsjahr kam es in 6 Fällen zu Sensibilisierungssprüchen (im Vergleich 2018/19: 8) und 26 Mal wurde mit „Kein Grund zum Einschreiten“ (im Vergleich 2018/19: 20) bewertet. „Wie in den Jahren zuvor wurden vor allem in Bezug auf geschlechterdiskriminierende Werbemaßnahmen Stopp-Entscheidungen getroffen,“ erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „so bezogen sich 11 der 12 Stopps auf dieses Thema. Die Entwicklung zeigt uns einmal mehr die eindeutige Ablehnung betreffend geschlechterdiskriminierenden Elementen in der Werbung und eine weitere Handlungsnotwendigkeit an uns. Schulungen und Aufklärungsarbeit werden jedenfalls Schwerpunkte für die kommenden Jahre sein“.

Insgesamt gingen im Zeitraum Oktober 2019 – September 2020 404 Beschwerden (Vergleich 2018/19: 372) beim Österreichischen Werberat ein, die zu den genannten 240 Entscheidungen führten. Erfreulich ist einmal mehr die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat. So zogen im Werberatsjahr 2019/20 35 Unternehmen nach Kontaktaufnahme durch den ÖWR das beanstandete Sujet umgehend zurück, während es im Vergleichszeitraum des Vorjahres zu 24 sofortigen Sujetrücknahmen kam. „Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde. Ein weiterer Beweis für die wirksame Durchsetzungskraft des Österreichischen Werberates“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium aber auch der Kooperation mit den österreichischen Medien zu verdanken“.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger, denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Uns ist wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen“.

 

 

Anstieg der Beschwerden in der Zeit des Corona bedingten Lockdowns (März – Mai 2020)

Im Zeitraum März-Mai 2020 erreichten den Österreichischen Werberat 102 Beschwerden, welche zu 64 Entscheidungen führten. Im selben Zeitraum des Vorjahres wurden lediglich 65 Beschwerden eingebracht, die zu 39 Entscheidungen führten.

Die deutlichen höheren Beschwerdezahlen resultierten allerdings nicht in einer erhöhten Zahl an Stopp-Entscheidungen. Während es von März – Mai 2020 zweimal für die Aufforderung zum sofortigen Stopp bzw. sofortigen Sujetwechsel entschieden wurde, gab es im Vergleichszeitraum des Vorjahres 5 Stopp-Entscheidungen. Die Sensibilisierungssprüche (1) sowie die Entscheidungen für Keinen Grund zum Einschreiten (5) sind in diesem Zeitraum gleichbleibend.

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