Werberat weiter uneingeschränkt handlungsfähig

23.03.2020


WERBERT WEITER UNEINGESCHRÄNKT HANDLUNGSFÄHIG
Aufruf zur Sensibilität und zum verantwortungsvollen Umgang mit Werbung in Krisenzeiten

Wien, 23.3.2020

Aufgrund des etablierten Online-Beschwerdeverfahrens sowie des Online-Entscheidungs-Tools für Werberäte und Werberätinnen, ändert sich im Beschwerdeablauf und an der Schnelligkeit der Entscheidungen beim Österreichischen Werberat an der Systematik nichts. „Unsere Tools und Online-Systeme sind bereits seit Jahren im Einsatz und somit Ortsunabhängig und etabliert“, erklärt ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl, „unsere Werberätinnen und Werberäte treffen – wie bisher – ihre Entscheidungen online und innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters. Damit können wir auch weiterhin eine schnelle und qualitativ gute Entscheidungsbasis garantieren“.

"Wichtig ist in Zeiten wie diesen, der Zusammenhalt“, so ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und hier können wir als Werber in der Art unserer Kommunikation einen wesentlichen Teil dazu beitragen“.

„Ethik und Moral in der Werbekommunikation ist dieser Tage nicht nur angebracht, sondern vielmehr ein absolutes Muss“, richtet Straberger seinen Appell an alle Werbeverantwortlichen und Medien, „wir brauchen jetzt klare, verständliche Botschaften, die ein Miteinander möglich machen und uns nicht weiter auseinander bringen“.

Entsprechend wird der Österreichische Werberat auch weiterhin mit allen Beschwerden seitens der Bevölkerung verantwortungsvoll umgehen und entsprechend seiner Sprachrohrfunktion zwischen Konsumenten und Konsumentinnen und der werbetreibenden Wirtschaft fungieren.

Das vorläufige Prozedere sieht jedoch eine Adaption der Verfahrensordnung vor:
Der Österreichische Werberat wird Beschwerden in Bezug auf Unternehmen, die aktuell massiv von gesetzlichen Einschränkungen betroffen sind, aufnehmen, jedoch nicht in gewohnter Weise abwickeln. In diesen Fällen wird das Verfahren ausgesetzt. Sollte die Werbemaßnahme bei Wiederaufnahme des Betriebs nach wie vor veröffentlicht werden, wird die Werbemaßnahme in entsprechender Form behandelt. Das Unternehmen erhält eine Vorabinformation.

In allen anderen Beschwerdefällen wird sich der Österreichische Werberat um ein reibungsloses und gewohnt schnelles Verfahren bemühen.

Über den Österreichischen Werberat
Der Österreichische Werberat (ÖWR) ist ein unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“. Der ÖWR fördert mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Zuständigkeit des Werberates erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe Fehlentwicklungen bzw. Missbräuche in der Werbung zu korrigieren und dient damit sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.

Pressekontakt:
Mag.a Andrea Stoidl
M: +43 (0) 664 817 9693
E: Andrea.stoidl@werberat.at
W: www.werberat.at