ÖWR-Zwischenbilanz

13.09.2019

ÖWR-Zwischenbilanz
Trotz weniger Beschwerden deutlich höhere Anzahl an Stopp-Entscheidungen. Besonders erfreulich ist jedoch die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation seitens der Werbetreibenden Wirtschaft.

Wien, 13. September 2019 – Im Rahmen der 12. Mitgliederversammlung des Österreichischen Werberates wurde u. a. ein Überblick der Beschwerden des vergangenen Werberat-Jahres geboten. So verzeichnete der ÖWR im Beobachtungs-Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 insgesamt 304 Beschwerden (Vergleichszeitraum 10/2017–09/2018: 388 Beschwerden). Diese führten zu 177 Entscheidungen (im Vorjahr: 212 Entscheidungen). Dabei stehen 25 Stopp-Entscheidungen (zu 11 im Vorjahr) und 7 Sensibilisierungssprüche (vgl. 23), 42 Entscheidungen (vgl. 58) gegenüber, die mit „kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

„Die große Anzahl an Stopp-Entscheidungen bezieht sich vorwiegend auf Entscheidungen zu Werbemaßnamen von Kleinunternehmen“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. „Als Konsequenz daraus haben wir die Zusammenarbeit mit den Bundesländervertretungen der Fachgruppen Werbung und speziell mit Günther Hofer, Sprecher des zuständigen Expertengremiums im Werberat, unsere langjährige Zusammenarbeit intensiviert“.

„Doch auch mit der neuerlichen Aktivierung des Anti-Sexismus-Beirats konnten wir gerade im Bereich Geschlechterdiskriminierung ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung des Themas innerhalb des Werberats setzen“; so Straberger weiter.

 

 Gemeinsam mehr bewegen

„Besonders erfreulich ist, die im Vergleich zu den Vorjahren erhöhte Anzahl an sofortigen Sujet-Rücknahmen“, zeigt sich ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl erfreut. „Repräsentiert es doch die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat. Bereits 21 Unternehmen (im Vergleich zum Vorjahr: 13) haben in diesem Zeitraum die beanstandete Werbemaßnahme, noch vor Einleitung des Beschwerdeverfahrens, zurückgenommen.“

Beschwerdegründe
„Wie auch in vorherigen Perioden liegt der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 66 (im Vorjahr: 82) Entscheidungen auf Platz eins“, erläutert ÖWR-Vize-Präsidentin Roswitha Hasslinger. „Auf Platz zwei rangiert der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ mit 39 (im Vorjahr: 33) Entscheidungen und der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ belegt mit 23 (im Vorjahr: 37) Entscheidungen den dritten Platz.“

10 (im Vorjahr: 16) Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung v. Kindern und Jugendlichen“. In der Kategorie „Rassismus“ wurden 9 (im Vorjahr: 7) Entscheidungen, in der Kategorie „unlauterer Wettbewerb“ 7 (im Vorjahr: 2) Entscheidungen und in der Kategorie „rechtswidriges Werbeumfeld“ 6 (im Vorjahr: 7) Entscheidungen getroffen.

 

 

Die übrigen Entscheidungen betrafen die Beschwerdegründe „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ (im Vorjahr: 4), „Umwelt“ (im Vorjahr: 1) und „Sicherheit“ (im Vorjahr: 1) mit jeweils 3 Entscheidungen sowie „Gesundheit“ (im Vorjahr: 1) und „Diskriminierung älterer Menschen“ (im Vorjahr: 2) mit jeweils 2 Entscheidungen. Darüber hinaus wurde jeweils eine Entscheidung in den Kategorien „Gewalt“ (im Vorjahr: 12), „Tierschutz“ (im Vorjahr: 1), „Tabak u. Rauchwaren“ (im Vorjahr: 0) und „Verletzung religiöser Gefühle“ (im Vorjahr: 1) getroffen.

Medien
Im Medienranking hat das „Plakat“ mit 43 (im Vorjahr: 32) TV-Spots mit 42 (im Vorjahr: 47) getroffenen Entscheidungen wieder von Platz 1 abgelöst. „Internet“ mit 36 getroffenen Entscheidungen belegt mit gleicher Anzahl auch dieses Jahr Platz 3. Mit elf (im Vorjahr: 17) wurden im Bereich „Printanzeigen“ deutlich weniger Entscheidungen getroffen als im Vorjahr, während acht (im Vorjahr: 11) Entscheidungen für „Radio Spots“ und sieben (im Vorjahr: 3) Entscheidungen für „Banner“ getroffen wurden. Darüber hinaus gab es im Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 sechs (im Vorjahr: 10) Entscheidungen betreffend das Medium „Prospekt“ und 5 (im Vorjahr: 11) Entscheidungen zu „Verpackungsmaterial“. Jeweils vier Entscheidungen gab es zu den Medien „Radio- & TV-Spot“ (im Vorjahr: 8), „Broschüre“ (im Vorjahr: 6), „Webseite“ (im Vorjahr: 11) und „Flyer“ (im Vorjahr: 5). Zwei weitere Entscheidungen wurden das Medium „E-Mail“ (im Vorjahr: 2) betreffend getroffen. Eine Entscheidung in der Periode betraf das Medium „Newsletter“ (im Vorjahr: 0). 

 

  


ÖWR-Vizepräsidentin Roswitha HASSLINGER und ÖWR-Präsident Michael STRABERGER
© ÖWR/Katharina Schiffl  

 

Über den Österreichischen Werberat
Der Österreichische Werberat (ÖWR) ist ein unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“. Der ÖWR fördert mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Zuständigkeit des Werberates erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe Fehlentwicklungen bzw. Missbräuche in der Werbung zu korrigieren und dient damit sowohl dem Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.


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