Audio-Visuelle-Mediendienste-RL

10.06.2016

„Klares Bekenntnis für Selbstregulierung – Die Überarbeitung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste nimmt von Forderungen nach weiteren gesetzlichen Regulierungen Abstand“, so ÖWR-Präsident Michael Straberger.

Der von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste kann als klare Antwort auf ein über Jahre gewachsenes qualitativ hochwertiges Systems der Selbst-und Ko-Regulierung auf internationaler und nationaler Ebene gesehen werden. „Der Vorschlag ist nicht nur ein klares Bekenntnis zur Selbstregulierung sondern vielmehr noch werbewirtschaftlich von zentraler Bedeutung“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. „Weitere gesetzliche Regulative, in einem Markt dessen Innovationskraft und Produktqualität von kommerzieller Kommunikation lebt, wäre ein falsches Signal und wesentliche Einschränkung“, so Straberger weiter. Abgesehen davon, gibt es bereits in der aktuell geltenden Richtlinie eine Vielzahl einschränkender Vorgaben für die Marktkommunikation bestimmter Produkte. Eine Erleichterung durch Deregulierung für klassische Medien und Ansätze zur Schaffung eines level-playing-fields sind ebenso positiv zu bewerten. Dennoch: „Wettbewerbspolitisch – im Sinne der entsprechenden fairen Ausgangs-Bedingungen für alle Mediengattungen – muss der Vorschlag auf seine Praktikabilität genau geprüft werden“.

Weiterführende Information siehe:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1873_de.htm