Im Monat April
erreichten den Österreichischen Werberat 16 neue Beschwerden, diesen stehen 16
Entscheidungen gegenüber.
Die Aufforderung in
Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen sprach das
Werberatsgremium für drei Unternehmen aus.
Vier Beschwerdefälle
wurden als unbegründet abgewiesen.
Bei sechs Beschwerdefällen
war keine Zuständigkeit des Österreichischen Werberates gegeben.
Ein Beschwerdefall
wurde in der Bearbeitung abgeschlossen, da die notwendigen Unterlagen durch
den/die Beschwerdeführer/in nicht zur Verfügung gestellt wurden.