Beschwerdebilanz 2015

16.02.2016

Wien 16. Februar 2016 – Den Österreichischen Werberat erreichten im Jahr 2015 insgesamt 248 Beschwerden, die zu 168 Entscheidungen führten. Dabei stehen 22 Stopp-Entscheidungen und 13 Sensibilisierungssprüche, 52 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Einmal mehr sprechen die Zahlen auch für die hohe Akzeptanz des Werberates innerhalb der Werbebranche: So reagierten in 15 Fällen Unternehmen bereits nach dem Erstkontakt der ÖWR-Geschäftsstelle, und somit vor einem Entscheidungs-Prozess durch den Werberat, mit der Rücknahme der Werbemaßnahme.

„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken“. Gemeint sind damit die 212 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und VertreterInnen von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger. Denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Demnach ist uns wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen“.

Detailanalyse - Beschwerdebilanz 2015

Der Blick auf die Beschwerdebilanz zeigt einen enormen Rückgang der Beschwerden, bei gleichzeitig geringfügig weniger Entscheidungen: Während 2015 248 Beschwerden einlangten, waren es im Jahr 2014 641. Entscheidungen wurden 2015 168 getroffen, im Jahr 2014 waren es 185 an der Zahl. Von den 168 Entscheidungen belegten die Werberäte und Werberätinnen 22 mit einem „Stopp“ (2014: 18) und bei 13 wurde zur Sensibilisierung aufgerufen (2014: 29). Bei 52 Entscheidungen (2014: 56) konnte kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden und das Gremium wertete mit „Kein Grund zum Einschreiten“.

„Begründet ist der hohe Rückgang an Beschwerden damit, dass es im vergangenen Jahr keine großen ,Aufreger`, wie zB 2014 das Life-Ball-Plakat (Anmerkung: dazu gingen rund 400 Beschwerden ein), beim Werberat aufschlugen“, erklärt Werberats-Sprecherin Kati Förster.

Die stabile Anzahl an Entscheidungen verdeutlicht vor allem eines: „Um den Werberat zu aktivieren bedarf es keiner großen Anzahl an Beschwerden. Wir nehmen jede einzelne Beschwerde von Konsumenten ernst und behandeln jedes Anliegen mit der gleichen Gewichtung“.

Darüber hinaus befanden sich 27 Fälle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Österreichischen Werberates. Diese Beschwerden wurden je nach Ressortzugehörigkeit an den Verband gegen unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumentenschutz, der Bundesarbeiterkammer oder dem PR-Ethik-Rat zur weiteren Bearbeitung mit Zustimmung des Beschwerdeführers weitergeleitet.

In weiteren 19 Fällen handelte es sich um keine Wirtschaftswerbung und in 20 Fällen war ein Verfahren nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens des Beschwerdeführers auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht eingebracht wurden.

 

 

Stopp-Entscheidungen
Die Stopp-Entscheidungen des unabhängigen Entscheidungsgremiums bezogen sich auf folgende Punkte des Ethik-Kodex: „Ethik und Moral“, „Gewalt“ und „Gefährdung von Kinder und Jugendlichen“.  

Die nachstehend angeführten Stopp-Entscheidungen wurden im Hinblick auf Geschlechterdiskriminierende Werbung“ getroffen:
Friseur Glaser (Medium: Plakat), Leopoldauer-Alm (Medium: Radio-Spot), Bäckerei Schlief (Medium: Printanzeige), Libro (Medium: Plakat), Wachauer-Volksfest (Medium: Plakat), Partyclub Cheeese (Medium: Plakat), Kika/Leiner (Medium: TV-Spot), Gärtnerei Botani (Medium: Plakat bzw. Kfz-Aufdruck), Spedition Platzer (Medium: Plakat bzw. Kfz-Aufdruck), H. Hefel – Wow Pneumatik (Medium: Plakat), Sunglasses Outlet Lugner City (Medium: Plakat), Goldentime – Sujet „Sportwagen“ (Medium: Plakat), Sunglasses Outlet Millenium City Wien (Medium: Plakat), Politzky Betriebe (Medium: Flyer) und Goldentime – Sujet „Braut“ (Medium: Plakat).

Missachtet wurde der Ethik-Kodex-Punkt „Gefährdung von Kinder und Jugendlichen“ bei den Werbemaßnahmen Müller-Milch (Medium: Verpackungsmaterial) und Goldentime – Sujet „Milch“ (Medium: Plakat).

Verletzt wurde der Ethik-Kodex in Bezug auf „Gewalt“ bei den Werbemaßnahmen Bet at home – Eisläuferin vs Eishockey-Spieler (Medium: TV-Spot) und Fa. Springer Waffen (Medium: Plakat und Printanzeige).

Die Werbemaßnahme Fahrrad-Bibel (Medium: Printanzeige) sowie der Beschwerdefall White Rabbit GmbH (Medium: Internet) wurden ebenfalls mit einem sofortigen Stopp belegt. Grund dafür war die Verletzung des Ethik-Kodex hinsichtlich „Ethik und Moral“.

Top3 und weitere Beschwerde-Gründe

Einmal mehr führt auch im Jahr 2015 mit 57 Entscheidungen (2014: 89) der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ das Ranking an.

Der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ findet sich im Ranking mit 34 Entscheidungen (2014: 24) auf Platz 2 wieder. Platz 3 wird, wie in den beiden letzten Jahren, vom Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ mit 16 Entscheidungen (2014: 20) belegt.11 Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ (2014: 15) als auch der Grund „Gewalt“ (2014: 5). Damit ist beim Thema Gewalt ein Anstieg zu verzeichnen, ebenso beim Grund „Sicherheit“ mit 9 Entscheidungen (2014: 5).

Im Mittelfeld finden sich Gründe wie „Gesundheit“ mit 6 Entscheidungen (2014: 3), als auch „Diskriminierung älterer Menschen“ (2014: 1) und „unlauterer Wettbewerb“ (2014: 2) mit jeweils 5 Entscheidungen. Der Grund „Rechtswidriges Werbeumfeld“ - Werbesujets auf illegalen Online-Umfeldern – erforderte heuer 3 Entscheidungen (2014: 4). Jeweils 2 Entscheidungen gab es zu den Gründen „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ (2014: 4) und „Umwelt“ (2014: 1) als auch „Verletzung von religiösen Gefühlen“ (2014: 2).

Schlusslichter mit jeweils 1 Entscheidung sind die Gründe „betrügerische Werbemaßnahmen“ (2014: 2), „Tierschutz“ (2014: 2), „Alkohol“ (2014: 3), „Kraftfahrzeuge“ (2014: 0) und „Rassismus“ (2014: 3).

 

Werbemedien
Das Medium „TV“ führt mit 46 Entscheidungen (2014: 53) und somit den meist beanstandeten Werbebildern das Ranking an. Das Medium „Plakat“ folgt mit 37 Entscheidungen (2014: 48). Danach rangiert das Medium „Internet“ mit 16 Entscheidungen (2014: 18).

Das Medium „Radio“ verzeichnete mit 10 Entscheidungen (2014: 8) einen Zuwachs. Mit 10 Entscheidungen gibt es auch einen Anstieg beim Medium „Prospekt“ (2014: 8).

Anders als in den Jahren zuvor, schlägt das Medium „Print“ mit einer relativ geringen Anzahl von 11 Entscheidungen zu Buche (2014: 23). Ein Anstieg ist ebenfalls beim Medium „Webseite“ mit 9 Entscheidungen (2014: 5) zu erkennen.

 

Der 7-Jahres-Vergleich

Im 7-Jahresvergleich ist erkennbar, dass die Beschwerdzahl im Jahr 2015 mit einer Anzahl von 248 im Mittelfeld zu den Vorjahren liegt. Die Anzahl der Entscheidungen mit 168 ist ebenfalls in ähnlicher Höhe wie in den Jahren zuvor.

„Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist nach wie vor hoch, umso wichtiger ist ein gut funktionierendes System der Selbstregulierung. Die Beschwerdeführer fühlen sich mit ihren Anliegen verstanden und sind auch bereit andere Sichtweisen zu erkennen“, so Kati Förster.  

 

  

Werberats-Sprecherin Kati Förster gab einen Einblick in die Beschwerdebilanz 2015 

 © ÖWR/Katharina Schiffl

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Mag.a Andrea Stoidl
Österreichischer Werberat
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