Kleider Bauer Flitzer Aktion

01.03.2000

Österreichischer Werberat begrüßt Einstellung der Flitzer-Aktion eines Kleiderhauses

Der Österreichische Werberat sieht sich in seiner Forderung nach Einstellung der Werbeaktion der Firma Kleider Bauer bestätigt. Die unerfreulichen Entwicklungen dieser Werbeaktion, die zuletzt in der Morddrohung eines Filialleiters eskalierten, werden bedauert.

Wien, 1. März 2000: Der Österreichische Werberat hat am Montag, 28.2.2000 die Aktion der Firma Kleiderbauer, Nackte mit einem Warengutschein in Höhe von öS 5.000,-- zu belohnen, scharf verurteilt und den sofortigen Stopp gefordert. Die Fa. Kleiderbauer hat heute bekannt gegeben, diese Aktion einzustellen. Der Österreichische Werberat begrüßt diesen Schritt außerordentlich.

Wenn Unternehmen in ihren Werbemaßnahmen gesellschaftliche Normen und Grenzen überschreiten, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, ist es die Aufgabe des Österreichischen Werberates einzuschreiten. 'Der Österreichische Werberat ist kein lästiger Tugendwächter sondern sieht seine Aufgabe darin, Grenzüberschreitungen die zu Fehlentwicklungen führen können, aufzuzeigen' so Vize-Präsident Komm.Rat Paul Schauer vor Journalisten. In diesem Sinne begrüßt Paul Schauer nochmals im Namen des Werberates die Einstellung dieser Aktion, bei der durch die Grenzüberschreitung gesellschaftlich geprägter Normierungen ein - im Unterschied zur Kunst - ausschließlich kommerzieller Vorteil im Rahmen des Mitbewerbers gesucht wurde.

Österreichischer Werberat verurteilt Werbeaktion von Kleiderbauer scharf

Sich nackt auszuziehen, um einen öS 5.000,-- Warengutschein zu erhalten, hält der Österreichische Werberat für eine nicht akzeptable und unmoralische Werbeaktion. Der Österreichische Werberat fordert den sofortigen Stopp dieser Werbekampagne. Wien, 28. Februar 2000: Der Vorstand des Österreichischen Werberates hat die Werbeaktion der Fa. Kleiderbauer, einen Warengutschein in Höhe von öS 5.000,-- auszugeben, wenn ein Kunde oder eine Kundin nackt zur Kassa geht, scharf verurteilt und den sofortigen Stopp der Kampagne gefordert. 'Diese Aktion ist unvereinbar mit dem Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberates. Die Verantwortlichen der Werbeaktion werden aufgefordert, die Aktion sofort zu stoppen. Dies ist die schärfste Entscheidungskategorie des Österreichischen Werberates,' so Vize-Präsident des Österreichischen Werberates, Komm. Rat Paul Schauer vor Journalisten. In der Präambel zu den Algemeinen Werbegrundsätzen des Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberates heißt es u.a. 'Werbung kann und darf sich nicht im luftleeren Raum abseits von ethisch-moralischen Werten und der daraus abgeleiteten Ansprüche der Gesellschaft bewegen.' Und weiter: 'Werbung trägt somit soziale Verantwortung und muß auf die Interessen und Gefühle anderer Rücksicht nehmen.' Komm. Rat Schauer befürchtet, 'dass gerade finanzschwächere Teile der Bevölkerung durch diese Werbeaktion unter Druck gesetzt werden könnten, bei dieser die Menschenwürde verachtenden Aktion mitzumachen.' Dies muss unbedingt verhindert werden.