Der Österreichische Werberat warnt vor Firmen, die sich oft als Verlage bezeichnen und Angebotsformulare für Eintragungen in Adressen-, Telefon-, oder Branchenverzeichnisse versenden, die von den Adressaten fälschlicherweise für Rechnungen gehalten werden können. Insgesamt wird mit solchen Aussendungen der Eindruck eines bereits bestehenden Auftragsverhältnisses erweckt.
Beim Österreichischen Werberat häufen sich die Beschwerden über diese Art der irreführenden Erlagscheinwerbung. Jüngster Anlassfall ist eine Beschwerde über ein Offert der Firma INTERDESIGN Malang & Woblistin GesBR. für die Eintragung in ein Internet Branchenverzeichnis, das den Eindruck einer Zahlungsaufforderung vermittelt. Bei dieser Aussendung wurde weder unmissverständlich noch graphisch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um ein Vertragsangebot handelt. Der Österreichische Werberat hat auch in diesem Fall mit der Aufforderung zu einem Sofortigen Stopp der Kampagne reagiert.
In Zukunft sind solche unseriösen Geschäftspraktiken auch per Gesetz verboten. Im Rahmen der jüngsten Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde ein ausdrückliches Verbot der sogenannten Erlagscheinwerbung in Form eines Verwaltungsstraftatbestandes verankert ((section) 28 a UWG). Das Verbot tritt mit 30. April 2000 in Kraft. Ein Verstoß gegen diese neue Regelung wird mit bis zu ÖS 40.000,- geahndet.