Beschwerdestatistik 2011 – Die „Aufreger“ – die „Stopps im Detail“ – die „Top 3 Beschwerdegründe“ – die „Top 10 Werbemedien“ – „Advertising we care“
Wien, 14. Februar 2012 – Im Jahr 2011 langten 278 Beschwerden im Österreichischen Werberat (ÖWR) ein. Der ÖWR traf dazu 139 Entscheidungen. Der Werberat sprach erstmals 10 Aufforderungen zum sofortigen Stopp aus. Das ist die höchste Anzahl an Stopps seit der Neustrukturierung des Werberates 2008 und spiegelt die zunehmende gesellschaftspolitische Sensibilität im Zusammenhang mit Diskriminierung, Gleichbehandlung, Menschenwürde und Sexismus wider. Weiters entschied der Werberat in 29 Fällen, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. 78 Mal, d.h. in über zwei Drittel der Fälle, entschied der Werberat mit „kein Grund zum Einschreiten“.
„Herzstück“
Das im September 2011 entsprechend dem Vereinsgesetz neugewählte Entscheidungsgremium hat für seine dreijährige Funktionstätigkeit seine Arbeit voll aufgenommen. Diese unabhängige „Judgement-Jury“ ist im Zeitraum 2011 bis 2014 verantwortlich für alle im ÖWR eingehenden Beschwerden zu Wirtschaftswerbung und ist damit das „Herzstück“ der Selbstregulierung in Österreich.
Beschwerdestatistik
Die Entscheidungen des ÖWR im Detail: Von den 278 eingegangen Beschwerden war der Beschwerdegrund „geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit Abstand am häufigsten. Wie in den Jahren zuvor setzte sich dieser Trend auch 2011 fort. „Ich sehe darin eine deutliche Sensibilisierung in der Bevölkerung und bei den Unternehmen in Fragen geschlechterdiskriminierender Werbung“, erläutert Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberates, die Beschwerdebilanz.
„Aufreger“
Beinahe jede vierte Beschwerde (insgesamt 78) ging zum TV-Spot des Mobilfunkanbieters Telering ein. Der Österreichische Werberat und das Unternehmen einigten sich, dass zukünftig ausschließlich mit gewaltfreien Spots für relevante Produkte und Dienstleistungen geworben wird. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die neuen Spots on Air gehen konnten, hat Telering die beanstandeten Gewaltszenen überdeckt. Rang zwei in der Beschwerdestatistik nahmen mit 24 Beschwerden die TV- und Radio-Spots des Vereins „Pro Juventute“ ein. Da es sich bei dem betroffenen Auftraggeber um eine Non-Profit Organisation handelte, war jedoch keine Zuständigkeit des Österreichischen Werberates gegeben.
Für zahlreiche Beschwerden sorgte auch der TV-Spot „Online-Booking“ von „Checkfelix“ (insgesamt neun Beschwerden). Acht Beschwerden gingen beim ÖWR zu dem TV-Spot „Kinder“ des Einrichtungshauses „Mömax“ ein. Sechs Beschwerden betrafen den TV-Spot „Florian“ der Firma „IKEA“.
„Taste and Decency“
Der ÖWR ist nach der österreichischen Gesetzeslage und nach seinen Vereinsstatuten ausschließlich für kommerzielle Werbung zuständig. „Der ÖWR ist das Selbstbe-schränkungsgremium der heimischen Medien- und Werbewirtschaft“, erläutert Straberger: „Der ÖWR überprüft, ob Wirtschaftswerbung im Einklang mit Anstand und den guten Sitten („Taste and Decency“) steht. Es besteht keine Zuständigkeit für nicht kommerzielle Werbung. „Pro Juventute“ ist als Auftraggeber eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Non-Profit-Organisation und fällt daher nicht in unsere Zuständigkeit.“
Insgesamt langten zehn Beschwerden zu nicht kommerzieller Werbung im ÖWR ein. 12 weitere Beschwerdefälle betrafen nicht den Bereich der Selbstregulierung, sondern fielen in den Kompetenzbereich anderer öffentlicher Institutionen, der ordentlichen Gerichte oder von Verwaltungsbehörden.
„Im Sinne von Service und als One-Stop-Shop haben wir diese Beschwerden unbürokratisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, führt Straberger aus.
Die „Stopps“ im Detail
„Sämtliche Stopps betrafen den Beschwerdegrund „geschlechterdiskriminierende Werbung“, erläutert Straberger.
• Zwei Printanzeigen des Unternehmens „Bet-at-home“ („Lieben Sie Handball?“ und „Ballspiele),
• Internetwerbung des Cafes „Deins & Meins“ ,
• Plakat des „Clubs Volkgarten“ zur Veranstaltung „get whipped“,
• Eigenwerbung (Plakat) des Unternehmens „Schider Schilder“,
• Werbemaßnahme (Postkarte) des Restaurants „Patara Fine Thai Cuisine“,
• Eigenwerbung (Plakat) des Unternehmens „Ladenstein“,
• Eigenwerbung (Plakat) für das „Autohaus Kriegner“ ,
• Printanzeige „Red Hot Prices and Crew“ der Fluglinie „Ryan Air“,
• Katalog und Internetwerbung der „Felius Vertriebs GmbH“ .
Kleiner Senat
Der Kleine Senat, welcher 2010 zur Entlastung des Entscheidungsgremiums eingerichtet worden ist, hat im Jahr 2011 insgesamt 38 Beschwerden bearbeitet. 29 Beschwerden wurden als offensichtlich unbegründet eingestuft und zurückgewiesen. In neun Fällen entschied der Kleine Senat, das ordentliche Beschwerdeverfahren einzuleiten.
Top 3 der Beschwerdegründe: Geschlechterdiskriminierung, Ethik u. Moral, Gewalt
Die Top 3 der Beschwerdegründe werden heuer von „Geschlechterdiskriminierender Werbung“ auf Platz 1 angeführt, gefolgt von dem Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ und „Gewalt“ auf Platz 3.
„Erfreulich ist, dass die werbetreibende Wirtschaft auch 2011 verstärkt auf ihre Eigenver-antwortung gesetzt hat“, führt Straberger aus: „So erklärten sich vier Unternehmen bereit, bereits vor Einleitung eines formellen Verfahrens vor dem ÖWR, die beanstandeten Werbemaßnahmen sofort zurückzuziehen bzw. abzuändern. Selbstregulierung funktioniert!“
Beschwerden nach Werbemedien
2011 lösten Beschwerden zu „TV-Spots“ (insgesamt 45) die Beschwerden zu Plakatwerbung (insgesamt 36) erstmals seit der Restrukturierung des ÖWR 2008 im „Spitzenranking“ ab. An dritter Stelle im Ranking befinden sich, entsprechend der Bedeutung des Zeitungs- und Zeitschriftensektors in Österreich, wie schon im Jahr davor, Beschwerden zu Printwerbung (insgesamt 17). Beschwerden zu Werbung im Internet (insgesamt 16), zu Flyern, Radiospots, Broschüren, Direct Mails und Verpackungsmaterial komplimentieren diese Statistik.
„Advertising we care“
„Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung im Bereich Werbung, Anstand und gute Sitten. Wir sorgen dafür, dass jede Beschwerde eines Konsumenten oder eines Unternehmens auch behandelt werden kann. Wir setzen daher weiterhin, im Einklang mit unseren europäischen Partnern, auf „Advertising we care“ und auf die Bedeutung von verant-wortungsvoller Werbung für Wirtschaftswachstum, Weiterentwicklung in der digitalen Welt und Verbraucherinformation“, so Straberger abschließend.
Mag. Markus Deutsch, Dr.in Kati Förster, Michael Straberger u. Mag.a Angelika Sery-Froschauer
(Bildcredit: Nadine Bargad)
Über den Österreichischen Werberat
Der Österreichische Werberat (ÖWR) ist ein unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“. Der ÖWR fördert mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Zuständigkeit des Werberates erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe Fehlentwicklungen bzw. Missbräuche in der Werbung zu korrigieren und dient damit sowohl dem Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.
Rückfragehinweis:
Mag. Markus Deutsch, Geschäftsführer
Manuela Rakitnik, Sachbearbeiterin
Österreichischer Werberat
Wiedner Hauptstraße 57/III/6, 1040 Wien
Tel. Nr. +43 (05) 90 900-3577
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