Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Guten Abend meine Damen und Herren,
sorry dass ich schon wieder wegen der ORF - Werbung lästig
bin, aber es wird langsam unappetitlich!
Eine fette Eisläuferin, die für Binden wirbt,
faltrige Weiber mit ihren ausgeleierten Schließmuskeln,
eine Klatschrunde mit Thema Scheidentrockenheit,
detaillierte Beschreibung der Windelfunktion,
eine Gruppe Alt- FKKler für Salben
und immer noch der Impotenzler, etwas abgemildert aber
trotzdem.
Attraktive Nacktheit wird wegen der Kinder zensuriert, aber
für die Werbung gestattet man alles, da müssten doch auch mal Grenze gesetzt
werden. Denn welche Kids interessieren sich für vertrocknete Scheiden? Ich
glaube eher niemand, und die betroffenen Personen können sich ja jederzeit in
den Apotheken erkundigen.
Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit,