Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
DIe Meersalzvariante wird mit rotem Pulver auf der Packung beworben und das ist irreleitend da eine der gängingen Varianten bei Stapelchips mit Paprika ist, also rotem Pulver. Man assoziert eher Paprika mit rotem Pulver als mit und wenn man nicht genau drauf achtet merkt man somit die Abwesenheit des Pulvers auf den Chips nicht. Ich würde vorschlagen das Pulver Blau zu färben oder etwas in die Richtung.