Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch
Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem
„Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des
Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der
Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
McDonald’s wirbt mit „Aus Crew Love True Love machen“. Eine Einladung: im Team findest du deine Liebe. Das ist ein Ansporn zur sexuellen Belästigung.