Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin nicht ganz sicher, ob sie dafür zuständig sind, also
falls ich hier falsch bin, entschuldige ich mich schon mal für die Störung!
In der Ausgabe 34 der Bezirksrundschau Braunau vom 22./23.
August 2024 habe ich ein Inserat entdeckt, dass so dermaßen fragwürdig ist,
dass ich hier nicht einfach wegschauen kann. Bitte sehen Sie sich das Foto im
Anhang an. Wird hier ernsthaft für "Katalogfrauen" geworben? Also
direkt bzw. indirekt Menschenhandel unterstützt bzw. eine rechtliche Grauzone,
die die prekäre Lebenslage von Frauen in ärmeren Ländern schamlos ausnützt?!?!
Ich weiß ja nicht wie Sie das sehen, aber meiner Meinung nach sollte so ein
Inserat in einer österreichischen Zeitung, auch wenn es noch so ein regionales
Käseblatt ist, nichts zu sichen haben! Vielleicht können Sie mir hier
weiterhelfen und an die zuständigen Stelle verweisen, falls ich bei Ihnen
falsch sein sollte?
Schon mal vielen herzlichen Dank und beste Grüße,