Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die Eggenberger Brauerei wirbt auf einem Plakat in Scharnstein in Oberösterreich für das Kulturhauptstadt Salzkammergut Andas Bier. Auf dem Plakat sind vier People of Colour zu sehen.
Jetzt muss man zwar den Hintergrund wissen, dass das Bier von einem Nigerianer mitentwickelt wurde (https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/ein-kuenstler-aus-nigeria-machte-das-bier-der-eggenberg-brauerei-aandas;art71,3930992) jedoch beim Vorbeifahren ist es eher irritierend, wenn 4 Personen in Tracht mit „einfach Andas“ werben….