Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Burger King wirbt für seinen neuen Chicken-Burger unter dem Namen "Angry Chick". Die Bezeichnung "angry chick" wird üblicherweise gegenüber Frauen verwendet, die wütend sind oder sich über etwas aufregen. Diesen Begriff zur Bewerbung eines Burgers zu verwenden ist herablassend und sexistisch. Eine Frau als "chick" zu bezeichnen und sie somit mit einem Hühnchen gleichzustellen ist zudem objektivierend und hat nichts in der Werbung oder sonst wo verloren.