Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie bezüglich irreführender Werbung von der Firma Pearle Optik Österreich GmbH.
Die Firma Pearle Optik wirbt aktuell mit dem Summer-Sale mit 50 % auf alle Brillengläser. (siehe aktuelle Pearle-Werbung unterhalb in der E-Mail)
Die - 50 % auf alle Brillengläser gab es schon im März 2024 (siehe Fotos im Anhang), günstiger geworden ist nichts. Die Preise sind absolut gleich.
Zumindest gab es im März 2024 bereits die - 50 % auf die drei letzten Brillengläser (Gold, Platin, Diamant).
Die Pearle-Optik-Werbung führt mich als Konsumentin wie auch zahlreiche andere Pearle-Optik-Kunden in die Irre.
Der Summer-Sale auf alle Brillengläser ist eine Lüge, da die Preise seit März gleich geblieben sind.
Jetzt ist meine Frage: Hat man als Konsument einen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld, oder bekommt man den Schadenersatz erst, wenn man eine Brille erworben hat?
Wenn ich eine Brille erwerbe, kann ich die Firma auf Schadenersatz klagen?
Meiner Ansicht gehört so ein Unternehmen in die schwarze Liste als Warnung für zahlreiche Kunden.
Mit freundlichen Grüßen