Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
In dieser Werbung werden Beschwerden beschrieben, die durchaus auf frühe Symptome von Darmkrebs hinweisen können. Es ist auch immer ein Kind in den verschiedenen Versionen der Werbung zu sehen, dessen Meinung ist offenbar auch medizinisch relevant. Es soll offenbar die Symptome relativieren und ins Lächerliche ziehen ("Mama war dauernd auf dem Klo", "weggepupst").
Das ist unerträglich. Schlimm genug, dass Erwachsene hier unqualifizierte Ratschläge geben, Kinder haben hier nichts zu suchen und sind für die Aussage absolut irrelevant.
Die Werbung sollte mit einem Hinweis auf Darmkrebsvorsorge versehen werden.