Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile Ihnen hiermit meinen Ärger über die Werbeeinschaltung von Durex Kondomen mit. Ist es wirklich notwendig, diese Werbung im Hauptabendprogramm, dann wenn sehr viele Kinder und Jugendliche beim Fernsehen sitzen, auszustrahlen? In unserer übersexualisierten Welt, die zu einem großen Teil von Medien wie dem ORF gesteuert werden, haben Jugendliche, gar keine andere Wahl, als schnellstmöglich sexuelle Erfahrungen zu machen, um in dieser Gesellschaft bestehen zu können. Es gab Zeiten in denen der Jugendschutz noch ein Thema war. Derzeit vermisse ich das sehr!!!
Ich appelliere an ihre Vernunft: Es braucht keine Werbung in der Personen beim Geschlechtsverkehr auf unseren Bildschirmen erscheinen!!!
Mit freundlichen Grüßen