InfluencerIn - Kennzeichnungspflicht

31.07.2024


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Die oben genannten Accounts besuchen wiederholt gesponsert Restaurants. Dabei setzen sie zunächst keine eindeutige Kennzeichnung mit #werbung, sondern bezeichnen dies lediglich als Einladung. Zudem wird dies immer an das Ende des Textes gesetzt, wodurch dem Verbraucher ohne zusätzlichen Klick nicht bewusst ist, dass dies eine Werbung ist. Mindestens 10 Posts sind entsprechend falsch gekennzeichnet.


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Die oben genannten Accounts besuchen wiederholt gesponsert Restaurants. Dabei setzen sie zunächst keine eindeutige Kennzeichnung mit #werbung, sondern bezeichnen dies lediglich als Einladung. Zudem wird dies immer an das Ende des Textes gesetzt, wodurch dem Verbraucher ohne zusätzlichen Klick nicht bewusst ist, dass dies eine Werbung ist. Mindestens 10 Posts sind entsprechend falsch gekennzeichnet.