Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Bittesehr :
Produkt: Vagisan
Grund: unappetitlich
Wo/ wann: täglich in den ORF- Werbeblocks
Ethikkodex:
Unter 18 jährige werden belästigt,
die guten Sitten werden unterwandert,
Bezug auf Geschlechtsmerkmale ( 2 .1.5 )
Ich hoffe das sind genug Gründe, diese Werbung abzustellen.
Ich werde mich später auch noch auf andere Produktwerbungen beziehen, die meiner Meinung nach Verstöße beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen