Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei genaue Angaben über einen Werbespot welcher einfach NUR UNNÖTIG ist.
Einschaltung: VOX, Donnerstag, den 4.7.2024 um 17:40, Marke ORBIT Kaugummi und zwar in der Österreichwerbung.
Ich kann mir nicht vorstellen daß irgendjemand der diesen Spot sieht, sich diese Marke kauft!!
Weitere folgen noch!
MfG.
Die beschwerdeführende Person wurde gebeten die Beschwerde anhand konkreter Ethik-Kodex-Punkte auszuformulieren.
Sehr geehrte Frau Prokopiuk,
1) ja es handelt sich im den von Ihnen angeführten Link
2) Ethik-Kodex
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1.1.3. / 1.1.7. / 1.1.10.
Ruprik: bezahlte "Volksverblödung" durch diese Werbung gibt es nicht, tut mir leid für diese Bemerkung aber ich stehe damit nicht alleine da es gibt viele, welche dieser Meinung sind!
Hoffe ich sehe diese Werbung bald nicht mehr.
Vielen Dank
Danke das ihr die Werbung mit dem sprechenden Mund auf der
Stirn gemacht habt. Seid dem brauche ich diesen Kaugummi nicht mehr, weil es
mich voll ekelt.