Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Diese Werbung ist leider Gewalt verherrlichend. Es zeigt Jugendliche beim nächtlichen Einstieg in einen Vegnügungspark …. Was hat Wetten mit Straßenrennen / und Hau den Lukas Boxautomaten zu tun? Sowas kann nur unnötige Nachahmer finden.