Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einiger Verwunderung erhielten wir ein Schreiben der Firma KIND - siehe Anhang - mit einer Werbung. Da uns weder von der Firma MaDa Unternehmensberatung GmbH noch von Seiten der datenschutz@marketingdaten.eu ein Schreiben mit dem Ersuchen um Freigabe unserer Daten zugegangen ist, ist unser Datenschutz ja nicht vorhanden.
Es ist aus unserer Sicht zumindest übergriffig wenn nicht auch widerrechtlich, Adress- und offenkundig auch weitere persönliche Daten wie Geburtsjahr zu ermitteln und weiterzugeben, ohne die Personen um Zustimmung für deren Verwendung zu Werbezwecken einzuholen, sondern unverschämterweise diese zu verwenden und dann von uns zu erwarten, der Verwendung derselben zu widersprechen.
Wenn diese Daten schon an Hörgerätefirmen weitergegeben werden - warum nicht auch an andere und nur jene der Firma KIND? Dies wäre im Sinne des Wettbewerbs zumindest eine Gleichbehandlung.
Mit freundlichen Grüßen,