Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Hallo, das Team des Werberats,
• ich kann mich jedes Mal furchtbar aufregen, wenn in der Werbung die Website (zusammenhängende Wörter) mit Minus verkauft werden.
Wie sollen unsere Kinder die Grammatik mit richtig oder falsch unterscheiden.
Ein für alle Mal, die Website mit zusammenhängenden Wörtern heißt „Bindestrich“ und nicht Minus.
• Ein Beispiel: https://www.homepage-baukasten-testsieger.de/at/
Denken sie bitte nach, die Kinder lernen von der TV-Werbung.
Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
Schöne Grüße,