Allgemeine Beschwerde "Minus/Bindestrich"

30.07.2024


Bild

Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich.

Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


Bild

Hallo, das Team des Werberats,

• ich kann mich jedes Mal furchtbar aufregen, wenn in der Werbung die Website (zusammenhängende Wörter) mit Minus verkauft werden.

Wie sollen unsere Kinder die Grammatik mit richtig oder falsch unterscheiden.

Ein für alle Mal,  die Website mit zusammenhängenden Wörtern heißt „Bindestrich“ und nicht Minus.

• Ein Beispiel: https://www.homepage-baukasten-testsieger.de/at/

Denken sie bitte nach, die Kinder lernen von der TV-Werbung.

Auf eine Antwort würde ich mich freuen.

Schöne Grüße,