Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Wer ist bei der Auswahl von Werbungen, welche man bei uns im TV über sich ergehen lassen muss, zuständig,
Sowas von erschreckend ( fein ausgedrückt )dumm, eklig und überflüssig,
wenn es sogar ein österreichischer Kabarettist in seinem Programm erwähnt!