Allgemeine Beschwerde

09.08.2024


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich.

Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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Wer ist bei der Auswahl von Werbungen, welche man bei uns im TV über sich ergehen lassen muss, zuständig, Sowas von erschreckend ( fein ausgedrückt )dumm, eklig und überflüssig, wenn es sogar ein österreichischer Kabarettist in seinem Programm erwähnt!