Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme des Unternehmens „Käsehütte Maria Taferl“ keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
sprechen sich bei dem beanstandeten Social Media Posting für keinen Grund
zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15-
bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der
Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten
aus.
Das beanstandete Video zeigt zwei Herren in österreichischen
Trachten. Sie halten beide Zettel in der Hand: Der Herr links hat einen Zettel
mit der Aufschrift „Wir suchen..“ und der Herr rechts liefert die Antwort
„Meine Traumfrau“. Daraufhin wird ihm
der Zettel aus der Hand gerissen und ein neuer Text „Blond & fesch mit
einem großen Herz“ ist zu lesen. Gegen Ende wird die Pointe aufgelöst, da sich
herausstellt, dass nach einem/r „Lager/Verkauf (m/w/d)“ Mitarbeiter/in gesucht
wird und es sich somit um eine Stellenanzeige handelt.
Die Werberäte und
Werberätinnen geben an, dass die humoristische Note klar erkennbar ist.
Stellenanzeigen solcher Art sind momentan im Trend und das beanstandete Sujet
verletzt keinen Ethik-Kodex-Punkt. Es wird kein Geschlecht diskriminierend oder
herabwürdigend dargestellt.
Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich deshalb in
einer Mehrheitsentscheidung für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Sexistisch
Diskriminierend
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