Henkel - Website

12.06.2024


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Dieses Werbesujet suggeriert die "Normalität", dass Frauen für die Hausarbeit der ganzen Familie zuständig sind (knieend, mit Bergen an erledigter Wäsche im Hintergrund), während sich Männer auch mal kurz Zeit nehmen können um den lustigen Teil der Care-Arbeit, fröhliche Spielmomente, für ein paar Momente zu übernehmen. Dieses Bild hätte genau so schon vor Jahrzehnten präsentiert werden können und beschreibt eine mühsame Alltagssituation, die schon seit langem für ernste Diskussionen sorgt. Dieses altmodische Bild hat aber in keiner Weise mit "Einkaufen", "Nachhaltigkeit", wie im Text erwähnt, oder mit irgendwelchen Produkten von Henkel zu tun.