Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im
Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Hornbach“ keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte
und Werberätinnen sprechen sich bei den beanstandeten TV-Spots von Hornbach für
keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15-
bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der
Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten
aus.
Die beanstandete Kampagne schaltet
zwei TV-Spots, die eine Frau und einen Mann von hinten zeigen. Diese schluchzen
und beklagen sich darüber, dass sie in einem anderen Geschäft einkaufen waren,
obwohl sie die Produkte bei Hornbach billiger erhalten hätten.
Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass der beanstandete Spot
keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Einige WerberätInnen merken jedoch
an, dass der Umgang mit Leid jedenfalls erhöhte Sensitivierung erfordert.
Die Werberäte und Werberätinnen
sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung und Marketingabteilung von Hornbach.
Letzten Sonntag habe ich das letzte Familienmitglied verloren, dass ich noch hatte, es ist gestorben.
Ich schaltete meinen Fernseher an, um mich etwas abzulenken und das Erste, was lief, war Ihre Werbung, als jemand darüber weinte, dass er/sie zu viel bezahlt hatte! Können Sie sich vorstellen, wie ich mich dabei fühlte? Jemand weinte um einen Preis, den er für einen Einkauf bezahlt hatte.......
Ich finde diese Werbung abstoßend, ja pervers und unglaublich unsensibel! Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie vielen Menschen es ähnlich erging!
Zumindest mich haben sie als Kunden für immer verloren! Ich werde nie wieder bei Ihnen einkaufen.
Hochachtungsvoll