Leykam Verlag - E-Mail

11.06.2024


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Wortlaut meiner schriftlichen Reaktion an den Hauptverband des österreichischen Buchhandels: "Ich finde die Freudsche Fehlleistung ein Buch mit diesem Titel zum SCHÖNSTEN Buch Österreichs zu küren unsäglich. Ein Zynismus gegenüber allen Opfern von Femiziden. Wenn nun rasch die Begründung folgt, „Ja, aber im Buch geht es ja genau um das Gegenteil! Ist doch nur ein Werbeschmäh, „muhahah“ (sic!)“, dann kann ich nur sagen, die Geschmacklosigkeit eines Verlages in der Titelwahl gehört eben auch nicht belohnt. Wäre vlt. schade für die Graphic Designer*in, denn das Cover ist wirklich gelungen, aber ein Cover ist halt auch von einer Botschaft geprägt und nicht nur von einem schönen Bild. „Kühe, Knödel, Kirchturmglocken“ könnte um Kaltschnäuzigkeit der Jury ergänzt werden. Ich bin als Autor/in wirklich fassungslos über solch eine prämierte ethische Entgleisung.