Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Es werden im aktuellen Werbespot der AMA falsche irreführende Behauptungen aufgestellt. Ich möchte nicht auf alles eingehen. Am eklatantesten erscheint mir die Aussage: "...sowie regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Organe". Wie sich heraus gestellt hat. [https://vgt.at/presse/news/2024/news20240228mn_2.php] Wenn Wirtschaftliche Interessen über die Haltungsbedingungen gestellt werden, kann man das kaum als "unabhängig" bezeichnen.
mfg,