Erste Bank und Sparkasse - TV

29.05.2024


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Jeder Mensch sollte an sich glauben und sich auch etwas zutrauen. Jedem steht es frei etwas aus seinem Leben zu machen. Ich finde die aktuelle Sparkassenwerbung trotzdem nicht in Ordnung. Ist es notwendig in der Werbung im TV 1. zu suggerieren das die Arbeit bei einem Bosnastand oä. düster ist und 2. dann einfach so die Schürze an den Nagel zu hängen und in der Sekunde vom Dienst abzuhauen? Zeigen wir so, zb. der Jugend von heute, was Arbeitsmoral ist? Was Kollegial ist? Was Verantwortung ist?