Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
am 22.5.2024 wurden wir telefonisch von der Fa. Movido Media Verlag GmbH kontaktiert und dahingehend informiert - wir waren mit dem LKW unterwegs zu Kunden- dass wir mit dem bei Google Maps eingetragenen Datensatzes nicht bzw. nur schwer "auffindbar" wären.
Lt. Fa. Movido Verlag GmbH würden sie uns hier aber gerne Hilfestellung zur "Überarbeitung" des Eintrages geben, sodass unser Unternehmen auch über die Seite "Google" rasch und sicher auffindbar wäre.
Da sich der Verlauf des Gespräches anhörte, als wäre hier von Seiten Dritter etwas manipuliert geworden, haben wir uns interessiert gezeigt und waren mit einer Einmalberatung zum Preis in der Höhe von € 69.00 Netto einverstanden.
Als wir am Abend im Betrieb zurück waren fanden wir auch schon die AB in unserem Mailpostfach samt AGB. Beim Durchlesen der AGB wurde uns dann schon etwas mulmig.
Denn warum werden hier Laufzeiten von 2 Jahren und länger bei einer 1x-Beratung genannt?
Der nachfolgende, in dieses Schreiben kopierte Passus aus den AGB der Fa. Movido, mit folgendem Wortlaut, gab dann den Ausschlag, dass wir diesen "Beratungstermin für den 23.5.2024, 13.30 Uhr, stornierten und überhaupt die ganze Angelegenheit gleich mit:
1.7 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht aufgrund dessen
Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 312
g BGB und Art. 246 a EGBGB) zu, es sei denn, in der
Auftragsbestätigung ist etwas Gegenteiliges geregelt.
1.8 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Auftraggeber. Für Folgegeschäfte mit
Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann,
wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den
Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
1.9 Sofern eine Änderung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Auftragnehmer geplant ist, wird
der Kunde schriftlich per Post oder per E-Mail über gewünschte
Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen per Post oder Fax
widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungswünschen,
so gelten die Änderungswünsche des Auftragnehmers als
abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird darauf hin ohne die
Änderung zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Das
Recht beider Vertragsparteien zu Kündigung des Vertrages bleibt
davon unberührt.
iwir haben also am 23.5.2024 via Mail auf die beiden erhaltenen Mails ein umgehendes STORNO unseres "Auftrages" den wir so, mit div. Laufzeiten nicht hatten vergeben wollen, getätigt.
Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, wie das mit dem der eventuellen Abwicklung über die WKO, bzw. Ihnen als Werberat ablaufen kann, sodass wir da "wieder raus kommen"?
ob Sie für die Mitglieder der WKO (über die WK-Salzburg haben wir den Link zu Ihrer Seite bekommen) hier tätig werden können?
Wie das abläuft?
Was Sie uns hier empfehlen?
Ob das auch etwas kostet?
Haben Sie vielen Dank für Ihr Bemühen
im Anhang finden Sie die DAten welche wir von Fa. Movido bekommen haben zu Ihrer Verwendung!
und unser Storno!
sollte es sich hierbei um diese EINMALIGEN 69 Euro Netto handeln - können wir damit leben. Mit einem längeren Abo, welches dann mit monatlichen Zahlungen verknüpft wäre, NICHT.
Haben Sie vielen Dank für Ihr Bemühen in dieser Angelegenheit
mfg