Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Das Werbeversprechen, dass ausgewaschene, bleiche, fusselige Kleidung nach 10x Waschgängen wie neue Kleidung wirkt, ist einfach nicht wahr. Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn Kleidung 10x gewaschen wird und die Wahl des Waschmittels ist da nebensächlich.