Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Es ist eine Zumutung, diese beiden Werbungen ständig hintereinander geschaltet zur besten Sendezeit ansehen zu müssen: so hätte es unsere Gesellschaft gerne: ältere, was den Gelenkapparat betrifft schon ziemlich eingeschränkte Frauen sollen mit Hilfe einer fraglich wirksamen Substanz mit ihrer gleichalten und genauso eingeschränkten Freundin ein bißchen Gymnastik machen. Der ebenfalls ältere, leicht debil wirkende Mann soll aber - nach kumpelhaftem Gespräch mit seinesgleichen - voller Vorfreude im Bett liegen und auf seine wesentlich jüngere und vitaler wirkende Gespielen warten, der es endlich wieder Spaß mit ihm macht.
Ich weiß wirklich nicht, wer sich so etwas bescheuertes, diskriminierendes und ekelhaftes ausdenkt!!! Gottseidank wird es ganz sicher den gegenteiligen Effekt haben - meine Meinung und Beschwerde wird nicht die einzige sein und ich mache jeden, wirklich jeden, den ich kenne auf diese Untergriffe aufmerksam!!!! Gehört verboten!!!