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24.04.2024


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Die Werbung zeigt ohne jeden Zusammenhang mit dem Produkt (Gesundheitsversicherung) den Unterkörper einer Frau in einer eng anliegenden Unterhose, wobei direkt über ihrem Intimbereich der Kopf eines Babys liegt. Dies suggeriert natürlich daran zu denken, wie das Baby während der Geburt den Körper der Frau durch die Scheide verlässt, sodass man unweigerlich an den Intimbereich einer nackten Frau denkt. Anstatt die herausfordernden Aufgaben einer Mutter zu würdigen, wird das Thema genutzt, um Frauen als Sexualobjekte auszunutzen. Das Gesicht der Frau wird nicht gezeigt, nur ihr Intimbereich, sodass die Frau auf ihre Geschlechtlichkeit reduziert wird.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte sehen sie sich die Werbung der "Allianz Versicherung" an.
Plakat: Baby vor Beinen von Frau in knappem rosa Slip.

Was soll das???

Aufmerksamkeit erregen, klar, weiss schon.
Ich finds total daneben!!!

Glaube kaum, dass das beworbene Produkt "weniger gut" ankäme, wenn die Frau Jeans tragen würde.
Apropos würde - die Würde wird wieder mal nicht beachtet, schade.

Mit freundlichen Grüßen