Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Auf den Werbeplakaten für die Gemeinderatswahl in Innsbruck, verunglimpft die FPÖ einen Mit-Kandidaten, indem er namentlich genannt wird: " Es gibt viele Gründe die FPÖ zu wählen. Einer davon ist Georg Willi".
Meiner Meinung nach ist, das namentliche Nennen nicht ok, vielleicht können Sie das prüfen. Lg