Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Bitte ..Diese Werbung mit roter Flüssigkeit auf der super flexiblen Binde ist absolut geschmacklos.
Man kann sich gut vorstellen auch ohne diese ekelige zur Schau Stellung. Bitte setzt diese Werbung ab.
Ich finde die Bindenwerbung mit roter Flüssigkeit ehr unästhetisch. Und ekelhaft.