Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Hallo an das Team,
Ich verstehe dass in heutigen Zeiten ohne Werbung fast
nichts mehr geht aber dass es täglich am Abend immer die gleiche , mehrmals
wiederholte Werbeunterbrechungen mit dem Thema Damenbinden, Potenz Mitteln,
Intimbereich hygiene etc. vorgespielt bekomme und dafür noch einen ORF Beitrag
("jetzt Günstiger ") bezahlen muss komme mich ein wenig verarscht
vor. Einen schöneren Ausdruck habe ich im Moment nicht gefunden.
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung
Mit
freundlichen Grüßen