Werbung für Laufhaus

26.03.2024


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich.

Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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Guten Tag,

auf der Webseite https://urldefense.com/v3/__https://www.meinbezirk.at/neunkirchen__;!!PGotIvYIPIYeuQ!RoPPMpb2Gy56ijckasE5JESCUoDEpE3NxGvqAzDqWocTWQWo0Ft7BYecXIu5gxuu8nLossaWYzLi6Rga$  wird Werbung für ein Laufhaus geschaltet. Jetzt muß man sich den Ehepartner gegenüber erklären warum gerade diese Werbung angezeigt wird. Ich finde solche Art von Werbung eine Sauerei.