Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Guten Tag,
auf der Webseite https://urldefense.com/v3/__https://www.meinbezirk.at/neunkirchen__;!!PGotIvYIPIYeuQ!RoPPMpb2Gy56ijckasE5JESCUoDEpE3NxGvqAzDqWocTWQWo0Ft7BYecXIu5gxuu8nLossaWYzLi6Rga$ wird Werbung für ein Laufhaus geschaltet. Jetzt muß man sich den Ehepartner gegenüber erklären warum gerade diese Werbung angezeigt wird. Ich finde solche Art von Werbung eine Sauerei.