Kinderdisco - Plakat

20.03.2024


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
an einem "schwarzen Brett" vor der Volksschule meiner Kinder - nicht direkt auf dem Schulgelände - habe ich das Plakat, welches ich Ihnen anbei zusende, entdeckt.
 
Hier wird ganz offensichtlich Werbung für eine Cocktail-Bar mit Cocktails mit der Zielgruppe Kinder gemacht - auch wenn vermutlich alkoholfreie Cocktails ausgeschenkt werden, ist das, insbesondere auch durch den Veranstaltungsort, ein "Heranführen" an alkoholhaltige Getränke - nach meinem Empfinden sollte das einfach nicht sein.
 
Vermutlich fällt das nicht direkt in Ihren Kompetenzbereich - können Sie mir sagen, wer hier der richtige Ansprechpartner ist?
 
Vielen Dank und schöne Grüße,