Restaxil - Arzneimittelwerbung

20.03.2024


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Restaxil, ein homöopathisches Gebrauchsmittel, wirbt damit, dass es gezielt Nervenschmerzen bekämpft. Das ist falsch und irreführend.