Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme des Unternehmens „Börsenkurier“ keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich bei dem beanstandeten Banner für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch
der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen,
StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für
keinen Grund zum Einschreiten aus.
Der beanstandete, schwarz-weiße Banner zeigt eine Dame, die in
einem Ohrensessel sitzt. Sie trägt ein knielanges Kleid sowie High-Heels.
Außerdem hat sie ihre Beine überschlagen und schaut direkt in die Kamera. Textlich
ist der Slogan „Finanzwissen zahlt sich aus“ im Bild oben und ein
1-Jahres-Abo-Angebot des Börsen-Kuriers im Bild unten zu sehen.
Die Werberäte und
Werberätinnen geben an, dass das beanstandete Sujet den Vorwurf der Sexualisierung
nicht erfüllt. Viel mehr wird eine selbstbewusste Frau, die den Anschein
erweckt im Finanzwesen erfolgreich zu sein, abgebildet.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist
bei der Werbekampagne des Börsen-Kuriers nicht erkennbar. Die Werberäte und
Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.
HINWEIS: Eine erhebliche Anzahl an Werberäten und
Werberätinnen empfiehlt eine Sensibilisierung der Werbemaßahme. Das Gremium
gibt zu bedenken, dass die Werbemaßnahme, aufgrund der nackten Unterschenkel
der Dame, welche aufgrund der Kamera-Perspektive im Vordergrund stehen,
sexualisierend interpretiert werden kann. Die sensiblere Umsetzung in Bezug auf
diese Kriterien des Ethik-Kodex wird für künftige Werbemaßnahmen jedenfalls
empfohlen.
was haben Damenbeine mit Börsennews zu tun? Diese nehmen das Zentrum des Bildes in Beschlag,
Sexistisches und damit verzichtbares Sujet,