Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Vor der Eurospar-Filiale in der Kreuzgasse 1180 gibt es einen Werbeaufsteller auf dem ein Mann zu sehen ist, der sehr stark an Josef Fritzl erinnert. Ich habe das Bild in meinem Freundeskreis hergezeigt und offenbar bin ich nicht die einzige, die das so empfindet. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso man ein Testimonial auswählt, das einem der bekanntesten österreichischen Straftäter zum verwechseln ähnlich sieht.
Die beschwerdeführende Person wurde gebeten die Beschwerde anhand des Ethik-Kodex näher auszuformulieren.
Sehr geehrte Frau Prokopiuk,
das Foto finden sie nochmals anbei.
Was die Ausformulierung der Beschwerde angeht:
Werbung sollte soziale Verantwortung tragen. Ich denke das tut sie in diesem Fall nicht.
Das Foto von Josef Fritzl ging 2008, begleitet von Unmengen an grauenvollen Schlagzeilen, um die Welt. Eventuell gibt es die ein oder andere Person, die sich durch diesen Anblick getriggert fühlt.
Es "reisst" mich jedes Mal, wenn ich an diesem Plakat vorbeigehe. Ich finde die Ähnlichkeit zu Josef Fritzl ist unübersehbar und ich frage mich, ohne böse Absicht unterstellen zu wollen, wie soetwas passieren kann?
Mit freundlichen Grüßen