Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
In Prospekten div. Lebensmittelhändler wird mit Fotos von unverpackten Lebensmittel geworben (Gurke, Broccoli usw.).
Ist es erlaubt z.B. eine unverpackte Gurke im Flugblatt oder auf Plakate anzupreisen, die selbe beworbene Gurke findet sich im Geschäft aber dann Plastikfolie?