Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Geschätzte Damen und Herren!
Die XXXLutz Werbung ist dafür bekannt, dass sie nervt, was dem Unternehmen unweigerlich und gekonnt in die Karten spielt.
Aber die aktuelle Fernsehwerbung vom XXLutz ist nicht nur unangepasst, sondern abartig !!!
Die Oma Lutz sitzt im Hängestuhl, während dessen sich ein (geschätzt) 10 jähriger Bub im Hintergrund sich unter der Bettdecke, vermutlich selbst befriedigt und dabei eine Zeitschrift in die Höhe hält und Oma Lutz singt dabei, dass es anstrengend war, die Pubertät zu begleiten!
Künstlerische Freiheit hin oder her, Kinder gehören geschützt und nicht onanierend im Vorabendprogramm des ORF für alle kranken Seelen zur Schau gestellt!!!!
Mit freundlichen Grüßen