Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
Geschätztes Gremium, ich möchte sie ersuchen, der immer
häufiger werdenden Praxis des Mitwirkens von Kindern bei Werbespots, die
keinerlei Bezug zu für diese „Verbrauchergruppe“ zuordenbaren Produkten haben.
Mehr Verantwortungsbewusstsein darf von der Werbebranche wohl erwartet werden.